Information gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Diese Informationen gelten für die Erhebung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Einladung zur Teilnahme an Studien, Gruppendiskussionen, Interviews, etc., die von Sensor Marktforschung GmbH im Auftrag von Dritten (Kunden) durchgeführt werden.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Sensor Marktforschung GmbH (Im Folgenden als Sensor bezeichnet)
Mariahilfer Straße 81/1/13
1060 Wien
T: 01/5865156
E: office@sensor.co.at
Zweck der Verarbeitung
Sensor erhebt personenbezogene Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme und der nachfolgenden Einladung zu Studien und Umfragen. Diese Studien und Umfragen erfolgen im Auftrag Dritter. Die Verarbeitung beruht auf der Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der DSGVO. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann.
Für den angegebenen Zweck werden folgende Daten erhoben:
- Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum oder Geburtsjahr
- Wohnort bzw. genaue Adresse inklusive Postleitzahl und Ort
- Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Diese Daten sind erforderlich, um mit Ihnen Kontakt aufnehmen zu können.
Weiters werden folgende Daten erhoben:
- Informationen zur Familiensituation (Beziehung, Kinder)
- Informationen zur Wohnsituation
- Informationen zur Arbeitssituation (Ausbildung, Beruf)
- Informationen zu persönlichen Gewohnheiten (bevorzugte Marken, Gewohnheiten, etc.)
Diese Daten sind für ausgewählte Studien erforderlich. Eine Nichtbereitstellung der Daten hat keine Folgen, abgesehen davon, dass eine Einladung zu Studien, die die Bereitstellung dieser Daten oder eines Teils davon erforderlich machen, dann nicht erfolgen kann.
Weitergabe der Daten
Eine Weitergabe der Daten an Dritte (auch den jeweiligen Auftraggeber) erfolgt nur in anonymisierter oder pseudonymisierter Form, sodass eine Identifikation des Betroffenen durch Dritte ausgeschlossen ist. Ist die Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte geplant und Teil der Studie, ist hierfür eine gesonderte Einwilligungserklärung erforderlich. Bei Fehlen der entsprechenden Einwilligung, kann leider keine Einladung zur entsprechenden Studie ergehen.
Aufbewahrungsfristen
Die Daten werden von Sensor ohne zeitliche Begrenzung verarbeitet, höchstens aber bis die Einwilligung zur Verarbeitung ganz oder teilweise zurückgezogen wird oder eine Erreichbarkeit durch Sensor über einen durchgehenden Zeitraum von 12 Monaten nicht gegeben ist.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass abgegebene Vertraulichkeitserklärungen gegenüber Dritten (beispielsweise die Verpflichtung zur Geheimhaltung von Informationen, die im Verlauf einer Studie dem Betroffenen bekannt gegeben werden) aufrecht bleiben und auch im Falle der Löschung aufbewahrt werden müssen.
Rechte des Betroffenen
Sie haben als betroffene Person das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Für die Wahrung Ihrer Rechte ist eine formlose Anfrage unter Nachweis der Identität per E-Mail, Fax, Briefpost, persönlich oder telefonisch möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzbehörde besteht. Das ist in Österreich die Österreichische Datenschutzbehörde (https://www.dsb.gv.at).
Folgen der Nichtbereitstellung der Daten
Da die Bereitstellung der Daten auf einer Einwilligung basiert, kann diese jederzeit ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise zurückgezogen werden. Die teilweise Zurückziehung der Einwilligung kann zum Beispiel Informationen über persönliche Gewohnheiten oder familiäre Beziehungen betreffen. In diesem Fall können Sie an Studien für deren Durchführung diese Daten erforderlich sind nicht mehr eingeladen werden und teilnehmen.
Wenn Sie Ihre Einwilligung zur Gänze widerrufen oder einer Bereitstellung der Daten nicht zustimmen, dann können Sie an Studien, die eine Einladung erforderlich machen, nicht teilnehmen bzw. nicht eingeladen werden.
Sonstiges
Es wird festgestellt, dass die Auswertungen der Daten für die beauftragten Studien rein statistischen Zwecken dienen und keine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß DSGVO darstellen.
Weiters wird festgestellt, dass für die Teilnahme an Studien zwischen dem Betroffenen und Sensor kein Vertragsverhältnis begründet wird.
